3 Formalia
3.1 Vorurteilsfreie Sprache
3.1.1 Allgemeine Hinweise
Wir empfehlen, in wissenschaftlichen Arbeiten vorurteilsfreie, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Im Rahmen kommunikations- und sozialwissenschaftlicher Forschung beschäftigen wir uns mit Menschen mit einer Vielfalt von (Geschlechts-) Identitäten, daher ist es wichtig, diese Realität auch in wissenschaftlichen Arbeiten zu reflektieren und zu respektieren. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf:
Geschlechtergerechte Sprache, z.B. Autor*innen statt Autoren
Vorurteilsfreie Sprache, z.B. sollten Sie keine Adjektive als Nomen für die Beschreibung von Personen(-gruppen) nutzen
Hierarchisieren Sie keine Unterschiede zwischen Menschen, z.B. indem Sie gesellschaftlich dominante Gruppen in einem Graph über anderen Gruppen darstellen
Quelle und weitere hilfreiche Informationen: APA-Styleguide zu vorurteilsfreier Sprache
3.1.2 Hinweise zur geschlechtergerechten Sprache
Wir empfehlen neutrale Formulierungen oder Formen, die alle Geschlechtsidentitäten einschließen, z.B. Schüler*innen, Studierende
Sie können neutrale Formen mit „:” oder „*”1 und/oder Partizipien (‑ierende) bilden
Sie können neutrale Begriffe nutzen, z.B. Person, Beschäftigte
In englischen Texten können Sie „they” im Singular nutzen
Das Verwenden des zwar grammatikalisch korrekten, aber nicht inklusiven generischen Maskulinums fließt nicht negativ in die Bewertung ein, wir raten aber dennoch davon ab (s. o.).
3.2 Deckblatt und Verzeichnisse
Ihre wissenschaftliche Arbeit sollte ein Deckblatt haben (für ein Beispiel s. Abbildung 3.1)
Das Deckblatt sollte folgende Informationen enthalten
Name der Universität, des Fachbereichs und des Lehrstuhls/der Juniorprofessur
Optional: Logo oder Siegel der Universität
Modulbezeichnung
Art der Arbeit (und Seminartitel bei Seminararbeiten)
Betreuer*in oder Dozent*in des Seminars
Titel der Arbeit
Name, Vorname
Studiengang mit Schwerpunkt
Zahl der Studiensemester und Fachsemester
Anschrift mit Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Sie benötigen außerdem:
- ein nummeriertes Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen, sowie
- Abbildungs-, und/oder
- Tabellenverzeichnisse, wenn Sie Abbildungen und/oder Tabellen in Ihrer Arbeit verwenden. Textverarbeitungsprogramme wie Microsoft Word können diese automatisch erstellen.
Ein Abkürzungsverzeichnis ist nicht notwendig. Führen Sie stattdessen zentrale Abkürzungen im Text ein und verzichten Sie ansonsten auf nicht geläufige Abkürzungen.
3.3 Eidesstattliche Erklärung
3.3.1 Deutsch
Alle wissenschaftlichen Arbeiten, die Sie als Prüfungsleistungen einreichen, müssen eine Eidesstattliche Erklärung enthalten:
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit versichere ich, ______________ (Name) __________ (Matrikelnummer), die vorgelegte Arbeit selbstständig und ohne unzulässige Hilfe Dritter sowie ohne die Hinzuziehung nicht offengelegter und insbesondere nicht zugelassener Hilfsmittel angefertigt zu haben. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen und wurde auch von keiner anderen Prüfungsbehörde bereits als Teil einer Prüfung angenommen.
Die Stellen der Arbeit, die anderen Quellen im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, sind durch Angaben der Herkunft kenntlich gemacht. Dies gilt auch für Zeichnungen, Skizzen, bildliche Darstellungen sowie für Quellen aus dem Internet.
Mir ist insbesondere bewusst, dass die Nutzung künstlicher Intelligenz verboten ist, sofern diese nicht ausdrücklich als Hilfsmittel von den Prüfenden zugelassen wurde. Dies gilt insbesondere für solche Programme, die anstelle meiner Person die Aufgabenstellung der Prüfung bzw. Teile derselben bearbeiten könnten, zum Beispiel Chatbots (insbesondere ChatGPT) und andere hierzu geeignete Methoden.
Des Weiteren ist mir bekannt, dass die gemeinsame Bearbeitung der Aufgabenstellung mit anderen Personen in einem Raum oder mithilfe sozialer oder anderer Medien eine unzulässige Hilfe Dritter im o.g. Sinne darstellt, wenn nicht ausdrücklich Gruppenarbeit vorgesehen ist. Der Austausch mit anderen Personen mit Ausnahme von Prüfenden, deren Beauftragten und Aufsichtführenden während der Prüfungszeit über Aufbau oder Inhalte der Prüfung oder Informationen (z.B. Quellen) ist unzulässig. Gleiches gilt für den Versuch der jeweiligen Handlung. Das Korrekturlesen der Arbeit durch Dritte mit dem Ziel, sprachliche Mängel zu beheben, ist zulässig.
Verstöße gegen die o.g. Regeln sind als Täuschung bzw. Täuschungsversuch zu qualifizieren und führen zu einer Bewertung der Prüfung mit „nicht bestanden”. Bei mehrfachen oder auch besonders drastischen Regelverstößen sind weiterführende Sanktionen durch den Prüfungsausschuss möglich.
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Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift
Hinweise: {Platzhalter} in Abbildung 3.2 durch entsprechende Inhalte ersetzen. Bei Gruppenarbeiten müssen alle Beteiligten eine eigene Eidesstattliche Erklärung unterschreiben.
3.3.2 Englisch
Für englische Arbeiten können Sie den folgenden Text nutzen:
Affidavit
I, ______________ (Name), student registration number:__________, hereby confirm that I completed the submitted work independently and without the unauthorized assistance of third parties and without the use of undisclosed and, in particular, unauthorized aids. This work has not been previously submitted in its current form or in a similar form to any other examination authorities and has not been accepted as part of an examination by any other examination authority.
Where the wording has been taken from other people's work or ideas, this has been properly acknowledged and referenced. This also applies to drawings, sketches, diagrams and sources from the Internet.
In particular, I am aware that the use of artificial intelligence is forbidden unless its use an aid has been expressly permitted by the examiner. This applies in particular to such programs that could process the task of the examination or parts thereof instead of me, for example chatbots (especially ChatGPT) and other methods suitable for this purpose.
Furthermore, I am aware that working with others in one room or by means of social or other media represents the unauthorized assistance of third parties within the above meaning, if group work is not expressly permitted. Each exchange of information with others during the examination, with the exception of examiners, persons authorized by them and invigilators, about the structure or contents of the examination or any other information such as sources is not permitted. The same applies to attempts to do so. Proofreading of the work by third parties with the aim of correcting linguistic deficiencies is permitted.
Any infringements of the above rules constitute fraud or attempted fraud and shall lead to the examination being graded "fail" ("nicht bestanden"). In the event of multiple or particularly drastic breaches of the rules, further sanctions may be imposed by the Examination Board (Prüfungsausschuss).
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Place, Date Signature
Sie müssen dabei keine Rücksicht auf grammatische Konformität nehmen.↩︎